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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wilk Werbeberatung für Internetauftritte, Gestaltung, Texten und Werbung 1 Zusammenarbeit
1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich
bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der
Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen
fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar
sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Wilk Werbeberatung
unverzüglich mitzuteilen.
1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren
Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die
sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich
jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen
Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren
Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen
Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Im
Zweifelsfall ist seitens der Wilk Werbeberatung der Inhaber, Florian
Wilk, Ansprechpartner.
1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen
über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um
gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrags eingreifen zu
können.
2 Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde unterstützt die Wilk Werbeberatung bei der Erfüllung
ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das
rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen. Der Kunde wird die
Wilk Werbeberatung hinsichtlich der von der Wilk Werbeberatung zu
erbringenden Leistungen eingehend instruieren und seine Wünsche
schriftlich äußern.
2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur
Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die
erforderliche Fachkunde verfügen.
2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat der Wilk Werbeberatung im
Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o. Ä.) Materialien
zu beschaffen, hat der Kunde diese der Wilk Werbeberatung umgehend und
in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format
zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden
überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt
der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass
die Wilk Werbeberatung die zur Nutzung dieser Materialien
erforderlichen Rechte erhält.
2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
3 Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn
im Tätigkeitsbereich der Wilk Werbeberatung tätig werden, hat der Kunde
wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die Wilk Werbeberatung hat es
gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn die Wilk Werbeberatung
aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen
Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder
nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4 Termine
4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten der Wilk Werbeberatung nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich
festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach
§286 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät
(verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als
verbindlich zu bezeichnen.
4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der
Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des
Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die Wilk
Werbeberatung nicht zu vertreten und berechtigen die Wilk
Werbeberatung, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer
der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Die Wilk Werbeberatung wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt anzeigen.
5 Leistungsänderungen
5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von der Wilk
Werbeberatung zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen
Änderungswunsch schriftlich gegenüber der Wilk Werbeberatung äußern.
Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.
Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb
von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann die Wilk
Werbeberatung von dem Verfahren nach den Absätzen 2 bis 5 absehen.
5.2 Die Wilk Werbeberatung prüft, welche Auswirkungen die gewünschte
Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und
Terminen haben wird. Erkennt die Wilk Werbeberatung, dass zu
erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert
ausgeführt werden können, so teilt die Wilk Werbeberatung dem Kunden
dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin
nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst
unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein
Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt die Wilk Werbeberatung
die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt,
seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete
Änderungsverfahren endet dann.
5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Wilk Werbeberatung dem
Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen
Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen
detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder
Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags
für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das
Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf
die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das
Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim
ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der
Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung
der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter
Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über
den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden
Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit
erforderlich verschoben. Die Wilk Werbeberatung wird dem Kunden die
neuen Termine mitteilen.
5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden
Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des
Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige
Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den
Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach
diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung der Wilk Werbeberatung
berechnet. Ein Stundensatz in Höhe von 35,- Euro ist dabei als
Richtwert anzusehen.
5.8 Die Wilk Werbeberatung ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu
erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die
Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der Wilk
Werbeberatung für den Kunden zumutbar ist.
6 Vergütung
6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und
Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt,
wenn der Anreiseweg vom Sitz der Wilk Werbeberatung mehr als 50 km
beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung
von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden
weiterberechnet wird, kann die Wilk Werbeberatung eine Handling Fee in
Höhe von 150 Euro erheben. Die Wilk Werbeberatung zeigt dem Kunden
derartige Kosten vor deren Entstehung an.
6.2 Die Vergütung der Wilk Werbeberatung erfolgt nach Zeitaufwand, der
monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des
Zeitaufwands sind die jeweils gültigen Vergütungssätze der Wilk
Werbeberatung, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die Wilk
Werbeberatung ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrunde liegenden
Vergütungssätze nach billigem Ermessen ( §315 BGB ) zu ändern oder zu
ergänzen. Von der Wilk Werbeberatung erstellte Kostenvoranschläge oder
Budgetplanungen sind unverbindlich.
6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer
Leistung der Wilk Werbeberatung getroffen, deren Erbringung der Kunde
den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der
Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im
Zweifel gelten die von der Wilk Werbeberatung für ihre Leistungen
verlangten Vergütungssätze als üblich.
6.4 Die Vergütung der Wilk Werbeberatung für das „Basispaket“ und das
„All-Inclusive Paket“ erfolgt in 2 Teilzahlungen. Die erste Teilzahlung
in Höhe der Hälfte des Paketpreises wird innerhalb von 14 Tagen nach
Auftragserteilung fällig. Die zweite Teilzahlung erfolgt direkt nach
Publizierung der Internetpräsenz.
6.5 Die Vergütung der Wilk Werbeberatung für das Produkt „Web Go –
Aktualisierungsservice“ wird direkt nach Auftragserteilung für 2 Jahre
im Voraus fällig. Der Vertragspartner kann den Bezug dieser Leistung
jederzeit unter Beachtung der Vertragsfristen kündigen. Geht keine
Kündigung ein, verlängert sich der Bezug jeweils um zwei weitere Jahre.
Der Bezug kann erstmalig nach Ablauf von 24 Monaten mit einer
dreimonatigen Frist gekündigt werden.
6.6 Die Vergütung der Wilk Werbeberatung für die Produkte „Web Search“,
„Web Branchenbuch“ und „Web Werbung“ erfolgt innerhalb von 14 Tagen
nach Auftragserteilung. Die monatliche Gebühr für das Produkt „Web
Werbung“, sowie eventuell anfallende Zusatzkosten für Werbepartner
werden unmittelbar mit Ablauf eines jeden Monats fällig.
6.7 Bei Nichtabnahme der Webpräsenz fallen für den Auftraggeber keine
weiteren Kosten an. Das Ausfallhonorar ist der Höhe der bereits
geleisteten Zahlungen gleichzusetzen.
6.8 Das Ausfallhonorar bei Stornierung eines Auftrags nach erfolgter
Auftragsbestägigung beträgt 80% des vereinbarten Auftragswertes, wenn
zum Zeitpunkt der Stornierung bereits mit den Arbeiten seitens der Wilk
Werbeberatung begonnen wurde (z.B. erster Entwurf, Lieferung von Texten
etc.). Ist bei Preisangaben im Kostenvoranschlag ein Kostenspielraum
vorhanden (z.B. Kosten betragen zwischen 100,- EUR und 200,- EUR), so
wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80% der jeweils höheren Preisangabe
fällig.
6.9 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7 Rechte
7.1 Die Wilk Werbeberatung gewährt dem Kunden an den erbrachten
Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht,
diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der
Leistungen, gelten die §§69d und 66e des Urheberrechtsgesetzes .
7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist
unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu
erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder
sonstwie zu verwerten.
7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz
der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die Wilk
Werbeberatung kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren
Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des
Verzugs widerrufen.
8 Schutzrechtsverletzungen
8.1 Die Wilk Werbeberatung stellt auf eigene Kosten den Kunden von
allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente,
Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird der Wilk
Werbeberatung unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter
informieren. Informiert der Kunde die Wilk Werbeberatung nicht
unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der
Freistellungsanspruch.
8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die Wilk Werbeberatung -
unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener
Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach
vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter
Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine
Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die
erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
9 Rücktritt
9.1 Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder
des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die Wilk
Werbeberatung diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
9.2. Sollte es der Wilk Werbeberatung aufgrund mangelnder Kapazitäten
nicht möglich sein, eine vereinbarte Leistung zu erbringen, so behält
sich die Wilk Werbeberatung vor ganz oder teilweise aus einem Vertrag
zurück zu treten. In diesem Fall sind eventuell bereits geleistete
Zahlungen beiderseits zu erstatten und vergebene Rechte an den
erbrachten Leistungen der Wilk Werbeberatung erlischen. Dem Kunden wird
eine solche Situation umgehend schriftlich mitgeteilt.
9.3. Ist für die Wilk Werbeberatung ein Kapazitätsengpass innerhalb des
Zeitraums der Leistungserbringung absehbar, behält sich die Wilk
Werbeberatung vor, den Auftrag zu identischen Bedingungen an ein
Partnerunternehmen weiterzuleiten, sofern sich an den zu erwartenden
Leistungsergebnissen nichts ändert. Dem Kunden wird eine solche
Situation umgehend schriftlich mitgeteilt.
10 Haftung
10.1 Die Wilk Werbeberatung haftet für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Wilk
Werbeberatung nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig
beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen
Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die
Haftung begrenzt auf maximal 250 Euro.
10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Wilk
Werbeberatung insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es
der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch
sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können.
10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Wilk Werbeberatung.
11 Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der
Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter
der Wilk Werbeberatung abzuwerben oder ohne Zustimmung der Wilk
Werbeberatung anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften
Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von der Wilk
Werbeberatung der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom
zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
12 Geheimhaltung, Presseerklärung
12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen,
mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die
Zwecke dieses Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich
gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte
sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses
hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit
über den Inhalt dieses Vertrags und über die bei dessen Abwicklung
gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr
übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc.
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit
die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen
Unterlagen geltend machen kann.
12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei
auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher
Abstimmung zulässig.
13 Schlichtung
13.1 Die Parteien versuchen, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus
oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung
durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern
herbeizuführen.
13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen
durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei
die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den
ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn sie dies der anderen Partei
zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, werden die Parteien
die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistraße
14 in 40221 Düsseldorf, anrufen mit dem Ziel, die
Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder
teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien
wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem
streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach
Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der
Verjährung.
13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der
vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen
Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und
gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse
zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich
verschoben.
14 Sonstiges
14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf
nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des §354a HGB bleibt
hiervon unberührt.
14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
14.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
14.4 Die Wilk Werbeberatung darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in
anderen Medien als Referenzkunden nennen. Die Wilk Werbeberatung darf
ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich
wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein
entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen
müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen
haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen
haben, können auch per E-Mail erfolgen.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem
Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe
kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Neustrelitz.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wilk Werbeberatung für Webhosting
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Die Wilk Werbeberatung mit Sitz in Neustrelitz stellt dem Kunden
seine Webhostingleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden
Bedingungen zur Verfügung. Sie gelten für alle bestehenden und
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden
oder Zusicherungen, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages
einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind
schriftlich zu vereinbaren.
1.3 Soweit sich die Wilk Werbeberatung zur Erbringung der angebotenen
Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
Ferner besteht zwischen den Kunden der Wilk Werbebratung kein, allein
durch gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares, Vertragsverhältnis.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Umfang der von der Wilk Werbeberatung angebotenen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
2.2 Die Wilk Werbeberatung behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.
2.3 Soweit die Wilk Werbeberatung entgeltfreie Dienste und Leistungen
erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-,
Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.4 Die Wilk Werbeberatung behält sich das Recht vor, technische
Änderungen am Leistungsumfang vorzunehmen, wenn dadurch die Funktion
nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von der Wilk Werbeberatung erbrachten Dienste sachgerecht zu nutzen.
Besonders ist er verpflichtet
- die Wilk Werbeberatung innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
- die Wilk Werbeberatung unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten;
- die Zugriffsmöglichkeiten auf die von der Wilk Werbeberatung
erbrachten Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige
Handlungen zu unterlassen;
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen
sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung
der von der Wilk Werbeberatung erbrachten Leistungen erforderlich sein
sollten;
Anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen;
- der Wilk Werbeberatung erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich
anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine
Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen
oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
- nach Abgabe einer Störungsmeldung, die ddf Wilk Werbeberatung durch
die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu
ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine
Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag;
- die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarife fristgerecht zu zahlen;
- der Wilk Werbeberatung entstandenen sachlichen und personellen
Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu
erstatten.
3.2 Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 (b) und (c) genannten
Pflichten, ist die Wilk Werbeberatung sofort und in den übrigen Fällen
mit Ausnahme von (h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
3.3 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können
im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen
essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen die Wilk
Werbeberatung nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis
ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4 . Nutzung durch Dritte
4.1 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der von der Wilk Werbeberatung
erbrachten Dienste ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung durch die Wilk Werbeberatung gestattet.
4.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese
ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung der geltenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die
Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein
Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
4.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm
zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch
befugte oder unbefugte Nutzung der Wilk Werbeberatung - Dienste durch
Dritte entstanden sind.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die von der Wilk Werbeberatung in Anzeigen, Abbildungen und
Preislisten enthaltenen Angaben über Leistungen, Preise und dergleichen
sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt
werden.
5.2 Die Wilk Werbeberatung stellt dem Kunden die im jeweiligen Vertrag
nebst Anlagen vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden
Anlagen genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen in Rechnung.
5.3 Die vereinbarten Entgelte werden unmittelbar nach Auftragserteilung
für 2 Jahre im Voraus fällig. Sie sind nicht rabattierbar bzw. anteilig
berechenbar.
5.4 Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige und variable
Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach
Zugang der Rechnung fällig.
5.5 Der Rechnungsbetrag muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der
Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
Bei Verzögerung ist die Wilk Werbeberatung berechtigt, eine
Bearbeitungsgebühr zu erheben.
5.6 Leitungs- und Kommunikationskosten (Gebühren der
Telefongesellschaft und des Internet-Anbieters) zwischen Kunden und dem
Anschlusspunkt der Wilk Werbeberatung sind vom Kunden zu tragen.
5.7 Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
6. Kündigung
6.1 Der Vertragspartner der Wilk Werbeberatung kann das Webhostingpaket
jederzeit unter Beachtung der Vertragsfristen kündigen.
6.2 Geht keine Kündigung innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der 24
monatigen Laufzeit ein, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere
24 Monate.
7. Lieferzeit, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
7.1 Als Lieferzeit gilt der in der Auftragsbestätigung festgelegte
Termin. Werden die vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen oder sonstige
zu erbringende Leistungen der Wilk Werbeberatung nicht rechtzeitig zur
Verfügung gestellt, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um
den Zeitraum, den die Wilk Werbeberatung benötigt, um nach Erhalt
dieser Informationen oder Unterlagen die Lieferung oder Leistung zu
erbringen.
7.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die der Wilk Werbeberatung die Leistungen
wesentlich erschwerten oder unmöglich machten - hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall
von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im
Bereich der Dienste bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der Wilk
Werbeberatung oder deren Lieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten
- hat die Wilk Werbeberatung auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Wilk Werbeberatung
die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit, hinauszuschieben.
7.3 Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche,
ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die
auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen zurückgehen, ab
dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten
Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung
liegt vor, wenn die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich
erschwert ist, bzw. die Nutzung einzelner der im Vertrag verzeichneten
Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
7.4 Bei Ausfällen von Diensten aufgrund einer außerhalb des
Verantwortungsbereiches der Wilk Werbeberatung liegenden Störung,
erfolgt keinerlei Erstattung von Entgelten. Im übrigen werden
Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die Wilk Werbeberatung oder
einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler
verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der
Ausfallzeitraum über mehr als fünf Werktage erstreckt.
8. Zahlungsverzug
8.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Wilk Werbeberatung
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen von 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei
denn, dass die Wilk Werbeberatung eine höhere Zinslast nachweist.
8.2 Die Wilk Werbeberatung kann das Vertragsverhältnis fristlos
kündigen und ist berechtigt, die Leistungen zu sperren, falls sich der
Zahlungsverzug über mehr als zwei Monate erstreckt und die Wilk
Werbeberatung gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der
Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis
zum Kündigungstermin zu zahlen.
8.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt
der Wilk Werbeberatung vorbehalten.
9. Verfügbarkeit der Dienste
9.1 Die Wilk Werbeberatung wird notwendige Betriebsunterbrechungen für
Wartungsarbeiten frühestmöglich ankündigen und Störungen seiner
technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und
betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
9.2 Die Wilk Werbeberatung unterhält eine Kunden-Hotline, die während
der Geschäftszeiten telefonisch oder per Fax zu erreichen ist.
Außerhalb dieser Zeiten erfolgt der Support ausnahmslos per E-Mail. Die
entsprechenden Kontaktdaten sind auf den Internetseiten unter
www.wilk-werbeberatung.de hinterlegt.
9.3 Zur Vermeidung von Störungen und Ausfällen durch unsachgemäße
Handhabung verwaltet die Wilk Werbeberatung die Webhostingpakete und
deren Zugänge selbst und erledigt kurzfristig das Aufspielen von
Aktualisierungen und ähnliche Dinge für den Kunden. Der Kunde hat
keinen direkten Zugriff auf sein Webhostingpaket.
10. Geheimhaltung, Datenschutz
10.1 Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die der Wilk
Werbeberatung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Daten
über das vom Kunden hinterlegte Angebot und Kontaktmöglichkeiten können
Dritten zugänglich gemacht (z.B. Einträge in Online-Verzeichnisse,
Suchmaschinen und ähnlichen Diensten).
10.2 Der Kunde wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass die Wilk
Werbeberatung seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für
Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
10.3 Soweit sich die Wilk Werbeberatung Dritter zur Erbringung der
angebotenen Dienste bedient, ist die Wilk Werbeberatung berechtigt, die
Kundendaten offen zu legen, wenn dies für eine Sicherstellung des
Betriebes erforderlich ist.
10.4 Der Kunde seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten
mittels der von der Wilk Werbeberatung zur Verfügung gestellten Dienste
für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu
verschaffen.
10.5 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im
Übertragungsweg des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte
Daten abzuhören und auszuwerten. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
11. Haftung und Haftungsbeschränkung
11.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter
Handlung sind sowohl gegenüber der Wilk Werbeberatung wie auch im
Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
11.2 Die Wilk Werbeberatung haftet nicht für Schäden, die dadurch
entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen
die vereinbarten Leistungen unterbleiben.
11.3 Die Wilk Werbeberatung haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht
für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten
entstehen.
11.4 Die Wilk Werbeberatung übernimmt keine Haftung für Schäden oder
Verluste an den gespeicherten oder übertragenen Daten durch Missbrauch
von Seiten Dritter.
11.5 Die Wilk Werbeberatung haftet nicht für die Wiederbeschaffung von
Daten, soweit deren Verlust nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde
verpflichtet, die betreffenden Daten erneut unentgeltlich an die Wilk
Werbeberatung zu übermitteln.
11.6 Die Wilk Werbeberatung haftet nicht für die vom Kunden
publizierten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit,
Richtigkeit noch Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten
Dritter sind, oder der Kunde rechtswidrig handelt, indem er die
Informationen publiziert.
11.7 Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluß damit einverstanden,
dass bei Ansprüchen Dritter auf Unterlassung, bzw. nicht zweifelsfrei
geklärter Rechtsinhaberschaft an den veröffentlichten Inhalten, der
Zugriff von der Wilk Werbeberatung gesperrt werden kann. Die Wilk
Werbeberatung behält sich das Recht zur sofortigen Sperrung des
Zugriffs vor, falls Inhalte publiziert werden, die öffentlichen Anstoß
erregen, politisch extremistische Positionen vertreten,
pornographisches Material enthalten, Personen verunglimpfen oder gegen
geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der USA verstoßen.
Erbringt der Kunde den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der
Inhalte, wird das Angebot wieder freigeschaltet.
11.8 Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine
Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme von Wilk Werbeberatung Diensten;
- durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch die Wilk Werbeberatung;
- durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch die Wilk Werbeberatung;
- durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder
übermittelter Daten seitens der Wilk Werbeberatung;
- deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder
Übermittlung der Daten durch die Wilk Werbeberatung nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf den 1-fachen Betrag des vereinbarten monatlichen
Fix-Entgeltes beschränkt. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von
der Wilk Werbeberatung für alle dem Kunden nachweislich entstandenen
Schäden ebenfalls maximal auf den 1-fachen Betrag des vereinbarten
monatlichen Fix-Entgeltes.
11.9 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Wilk
Werbeberatung oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige
Verwendung der Wilk Werbeberatung Dienste oder dadurch entstehen, dass
der Kunde seinen Obliegenheiten nicht nachkommt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort ist Neustrelitz, Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von
Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
geschlossen werden, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich
ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der
Sitz der Wilk Werbeberatung.
12.2 Auf Verträge, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
12.3 Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und
Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stellen zu wenden, sofern
nicht für fachliche Fragen im jeweiligen Vertrag eine andere bzw.
zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde
12.4 An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger
der Wilk Werbeberatung Kunden gebunden.
12.5 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen
nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem
Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende
Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen
wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die
Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend .
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